Vertretung vor Finanzbehörden:
Wir streiten auch für Ihr Recht!
Leider besteht nicht immer Einvernehmen mit der Finanzbehörde in der Bewertung steuerlich relevanter Sachverhalte.
Ob Erörterungstermin, Anträge, Einspruch oder Klage vor dem Finanzgericht - aufgrund unserer Erfahrung gehört es zu unserer routinemäßigen Aufgabe eine solche Vertretung zu übernehmen, welche für einen ungeübten aufgrund notwendigem Fachwissen im Steuerrecht sowie Verwaltungsrecht mit zahlreichen, riskanten Hürden verbunden ist.