Unterstützung bei Außenprüfungen
Die Finanzverwaltung nimmt bei einer steuerlichen Außenprüfung Ihre steuerlichen Verhältnisse in Augenschein. Dabei werden meist mehrere Steuerraten, aus einem Prüfungszeitraum, welcher oft drei Jahre umfasst, geprüft.
Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und der Kompetenz unserer routinierten Fachleute, welche Sie gerne bei der Betriebsprüfung betreuen.
Im Vorfeld der Außenprüfung stellen wir sicher, dass der Prüfer nur Daten, worauf er rechtlichen Anspruch hat, bereitgestellt bekommt. Hierbei stehen Ihnen erfahrene Steuerberater zur Seite und fungieren für den Prüfer als direkten Ansprechpartner.
Prüfergebnisse werden bei uns kritisch hinterfragt und nicht Belangen los hingenommen. Gegebenenfalls gehen wir auch gegen die Prüfermeinung vor, versuchen allerdings in rechtlichen Grenzfällen Kompromisslösungen zu finden, um Ihr Interesse bestmöglich durchzusetzen.
Es ist ratsam, dass Sie Ihre steuerlichen Risiken, Ihre steuerlichen Verhältnisse und deren mögliche Folgen vor Ankündigung des Betriebsprüfers kennen.
Das sorgt während der gesamten Prüfung für Sicherheit und Klarheit. Werden Sie steuerlich von uns betreut, so haben wir bereits im Vorfeld zur Betriebsprüfung bei Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Steuergestaltung hochwertige Arbeit geleistet und Sie auf mögliche Risiken aufmerksam gemacht. Auf Wunsch prüfen unsere Experten Ihre Daten auch vorab mit einer Software, welche der genutzten von der Finanzverwaltung ähnelt. Zusätzlich erarbeiten wir mit Ihnen Strategien für den Fall einer späteren Betriebsprüfung.
Verlassen Sie sich auf uns. Mit unseren engagierten Spezialisten an Ihrer Seite sind Sie bestens auf die Betriebsprüfung vorbereitet und können gelassen in die Augen des Betriebsprüfers sehen.
Jedes Unternehmen kann grundsätzlich hinsichtlich seines Geschäftsbetriebs oder gewisser Prüffelder vom Finanzamt oder der Zollverwaltung geprüft werden. Mit den Zollbehörden haben hauptsächlich Unternehmen in den Branchen Bau, Transport – und Logistik sowie Gaststätten- und Hotelgewerbe zu tun.
Die Prüffelder sind abhängig von der zugehörigen Branche des Unternehmens und seiner Größenklasse. Großkonzerne werden teilweise fortlaufend geprüft, wobei kleine und mittelständische Unternehmen mitunter in der glücklichen Position sind über viele Jahre gar nicht geprüft zu werden. Bei den Betriebsprüfungen, welche von einem Außenprüfer, dem in seinen Befugnissen rechtliche Grenzen gesetzt sind, wird häufig eine Verprobung der Einnahmenseite als auch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Art und Höhe von Betriebsausgaben durchgeführt. Aufbauend auf den digital zur Verfügung gestellten Daten aus Lohn- und Finanzbuchhaltung analysieren die Prüfungsdienste mit Hilfe einer Prüfsoftware Schwachstellen und Unregelmäßigkeiten.
Darüber hinaus können Finanzbehörden zahlreiche Datenbanken anzapfen und so Unternehmen zu geringe Aufschlagssätze nachweisen oder Rückfragen zu Buch- und Belegnachweisen anstellen.
Die Außenprüfung ist ein Mittel der Finanzverwaltung oder der Zollverwaltung, um sich einen tatsächlichen Überblick über das Unternehmen und den Geschäftsbetrieb, eines Steuerpflichtigen, zu machen.
Hierbei muss der Gewerbetreibende eine Betriebsprüfung, welche in der Regel angekündigt wird vom zuständigen Prüfer, über sich ergehen lassen. Unangekündigte Betriebsprüfungen sind allerdings auch gängig. Der Wirtschaftstreibende / Gewerbetreibende ist gegenüber den Finanzbehörden, welche vermehrt digitale Prüfungen der Bilanzen, steuerlichen Gewinnermittlung sowie Steuererklärungen etc. durchführen, zur Mitwirkung verpflichtet.
Dies ist in den meisten Fällen schon deshalb ratsam, weil das Finanzamt letztlich bei fehlender oder mangelnder Mitwirkung auch über das Mitteilen der Schätzung verfügt, die nahezu immer zu Lasten des Steuerpflichtigen ausfallen.
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